Gerhard Müller

deutscher Jurist; CDU; Präsident des Bundesarbeitsgerichts 1963-1980; Veröffentl. u. a.: "Kommentar zum Mitbestimmungsgesetz Bergbau und Eisen", "Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz"

* 10. Dezember 1912 Limburg/Lahn

† 14. November 1997 Hofheim am Taunus

Herkunft

Gerhard Müller, kath., war der Sohn eines Sattlers in Limburg/Lahn.

Ausbildung

Er besuchte das Humanistische Gymnasium in Limburg bis 1931 und studierte dann an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen in Frankfurt/M. M. hatte ursprünglich Priester werden wollen, wechselte aber schon 1932 zum Studium der Geschichte und Rechtswissenschaften an die Universität Frankfurt/M., legte die beiden juristischen Staatsexamen (2. Staatsexamen 1939) ab und promovierte 1942 zum Dr. jur. Als überzeugter Katholik fest in der katholischen Soziallehre verwurzelt, engagierte er sich daneben schon früh in der christlichen Gewerkschaftsbewegung.

Wirken

Von 1939 bis 1941 war M. Assessor bei der Kreiskommunalverwaltung Limburg/Lahn. Er wurde aber aus politischen Gründen entlassen und arbeitete danach kurze Zeit in einem Anwaltsbüro. 1942 wurde er zur Wehrmacht eingezogen (bis 1944).

Nach 1945 war M. zunächst Leiter des Arbeitsamtes Limburg. Bereits 1945 war er in die CDU eingetreten und einer der Mitbegründer des CDU-Kreisverbandes Limburg/Lahn. Von 1946 bis 1954 leitete er als Präsident das Landesarbeitsgericht Frankfurt/M., ab 1954 war er Präsident des 2. Senats beim Bundesarbeitsgericht in Kassel ...